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CEPT-Lizenz |
Zulassung vorübergehenden Betriebes im Gastland, ohne dort eine Amateurfunkprüfung machen zu müssen und ohne besondere Genehmigung des besuchten Landes (Gastlizenz). Die CEPT-Genehmigung ist auf der Genehmigungsurkunde vermerkt. Es gelten für den Besucher die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes für den Amateurfunkbetrieb. |
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