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T/R 61-01 |
Empfehlung der CEPT, unter bestimmten Bedingungen, Amateurfunkgenehmigungen der Mitgliedsverwaltungen der CEPT anzuerkennen und keine Verwaltungsgebühren oder Frequenzbeiträge dafür zu erheben. Nicht der CEPT-Verwaltung zugehörige Verwaltungen, die die Bestimmungen der T/R 61-01 akzeptieren, können die Teilnahme beantragen. Folgende Länder wenden diese Empfehlung an, sind aber selbst nicht Mitglied der CEPT: - Israel - Canada (mit VO und VY) - Neuseeland - Peru - Südafrika - USA (Bundesstaaten und US-Territorien) |
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