Anforderungen an Teilnehmer am internationalen
Amateurfunkdienst
Diese Anforderungen sollten durchaus in der
Diskussion über eine neue Einsteigerklasse in DL
eine Rolle spielen. Bei manchen Vorschlägen der Befürworter der
geplanten Klasse K hat man
nicht den Eindruck, dass folgende internationale Festlegungen besondere
Beachtung fanden.
Die Tiefe und Breite der zu prüfenden Qualifikation setzt den Standard
für den Wissensstand
und das Niveau künftiger Teilnehmer am Amateurfunkdienst.
Darin ist der Unterschied zum Hobbyfunk im LPD/PMR/CB-Bereich und
Amateurfunk begründet.
Auszug aus den ITU RR (Internationale
Fernmeldeunion, Radio Regulations),
Ausgabe 2004:
(25.6 2) Die Verwaltungsbehörden sollen die technischen und
betriebstechnischen
Qualifikationen einer jeden Person überprüfen,
welche eine Amateurfunkstation
betreiben möchte.
Richtlinien zur geprüften Kompetenz können in der
letzten Ausgabe der Empfehlung
ITU-R M.1544. (WRC03) gefunden
werden.“
Und weiter in ITU-R M.1544:
Die ITU Radiokommunikationsgruppe … betrachtet:
a) in Nummer 1.56 der Radio Regulations (RR) den Amateurfunkdienst wie
folgt definiert:
Ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu
experimentellen und
technischen Studien, zur eigenen Weiterbildung aus persönlicher
Neigung und nicht aus
gewerblich-wirtschaflichem Interesse ausgeübt wird.
b) in Nummer 1.57 (RR) ist der Amateurfunkdienst über Satelliten wie
folgt definiert:
Ein Funkdienst, der Funkstationen an Bord von Satelliten zum
gleichen Zwecke wie beim
Amateurfunkdienst zur Verfügung stellt;
c) daß der Funkamateur folgende minimale technische und
betriebstechnische Qualifika-
tionen besitzen muß, um eine Amateurfunkstation oder
Satelliten-Amateurfunkstation
ordnungsgemäß betreiben zu können.
Daher wird empfohlen
1 daß die
Verwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen, die die technischen und
betriebstechnischen Fertigkeiten von Personen überprüft,
die eine Amateurfunkstation
betreiben möchten;
2 daß die Person, die eine Amateurfunkstation betreiben möchte,
das theoretische Wissen
nachweisen soll, von:
– Gesetzgebung / Regulierung
• international
• im eigenen Land
– Betriebsarten
• Sprachkommunikation
• Daten und Bilder
– Systemtechnisches Wissen
• Sender
• Empfänger
• Antennen und Ausbreitungsbedingungen
• Messungen
– Sicherheit in elektromagnetischen Feldern
– Elektromagnetische Verträglichkeit
– Vermeidung und Lösung von Funkstörungen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die nationalen Behörden/Gesetzgeber legen den Rahmen für die
konkrete Ausgestaltung der
ITU-Vorgaben fest. In Deutschland bestimmt das Gesetz über den
Amateurfunk (AfuG)
vom Juni 1997 die Voraussetzungen und Bedingungen für die
Teilnahme am Amateurfunkdienst.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Die Redaktion von QSLonline dankt
für Übersetzung und Informationen
07. April 2010
|