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Gibt es einen Unterschied zwischen einem
Funkamateur und einem Amateurfunker ?

 Beide Begriffe werden für Funkinteressierte verwendet, die "Funken" in ihrer Freizeit,
 als Hobby, ausüben. Sind alle diese Menschen eben nur "
Hobbyfunker" und daher auch
 alle diese drei Begriffe variabel einsetzbar?
 Die Definition "Hobbyfunker" und "Amateurfunker" wird in den Medien, manchmal
 sogar von unbedarften Funkamateuren selbst (sicherlich in Unkenntnis), benutzt und ist
 keine Definition mit der Funkinteressierte "nach aussen" eindeutig unterscheidbar sind!
 Eine falsche Definition führt dazu, das Fehlverhalten der Gruppe von Funkanwendern,
 (CB-Funker, LPD/PMR/Freenet-Nutzer usw.) in den Medien als von "Amateurfunkern"
 verursacht, schlimmstenfalls sogar als Vergehen von "Funkamateuren" dargestellt wird.
 Da hat doch einer von Denen den Flugfunk
gestört, ein Babyfon abgehört oder ein Gerät
 mit seiner "Funkerei" beeinflusst!
 In der Regel waren es Letztendlich keine Funkamateure, denn sie sind fachlich kompetent,
 verantwortungsbewusst und wissen daher auch was sie tun bzw. was sie nicht tun werden.
  
 Worin liegt also der wichtige Unterschied in den Begriffsbestimmungen, um eine klare
 Abgrenzung per Definition zu erreichen. Hier in Kurzform die eindeutigen Merkmale:
  
 Amateurfunker: Funkanwender, wie "CB-Funker" und andere Laien auf funktechnischem
                         Gebiet, die als Gerätenutzer (Bediener) keinerlei Kenntnisse nachweisen
                         müssen. Sie dürfen auf CB-Funk, PMR/LPD- oder Freenetfrequenzen mit
                         kleinen Sendeleistungen (unter 10 Watt) untereinander kommunizieren.
                         Sie haben als "Hobbyfunker" keine Rechte, aber auch keine Pflichten.
   

Funkamateure:  Teilnehmer am Amateurfunkdienst (lt. § 2 des Amateurfunkgesetzes)
                
         "Im Sinne des Gesetzes ist:
   
                      1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses ..., der sich mit
                          dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung ... befasst.
                          
                      2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander
                          zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen
                          Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsak-
                          tionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; ..."

 Ein Funkinteressierter wird erst zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen, wenn er
 eine fachliche Prüfung vor der zuständigen Behörde (BNetzA) abgelegt und bestanden hat.
 Er hat damit Kompetenz nachgewiesen, um Teilnehmer eines Funkdienstes sein zu dürfen.  
  
 
Der Begriff Funkamateur entspringt klarer Definition im deutschen Amateurfunkgesetz, der
 daher auch im Gesetzestext durchgehend so verwendet wird. 
 Den Begriff "Amateurfunker"
wird man dort vergeblich suchen.
 Auch im englischen (so auch der "Radio Regulation" der ITU für Funkdienste) ist der Begriff
 "Radioamateur" definiert. Im französischen Sprachraum wird die Definition ebenso verwendet.
  
 Weshalb, sollte man das "amateurhafte" oder den Hobby-Begriff besonders hervorheben?
 Weil man dafür nicht bezahlt wird? Weil man nicht Berufsbedingt funkt? Wie kann man nur...
 
 Sich als Funkamateur bezeichnen zu dürfen, sollte uns durchaus ein bischen Stolz machen.
 Die Verwendung, oder nicht Verwendung, dieser Definitionen als Wortklauberei abzutun, ist 
 eines Funkamateurs unwürdig und zeugt nicht von fachlicher Kompetenz und Selbstachtung.
  
 DM2FDO                                             Siehe auch Wikipedia (Amateurfunkdienst)

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