Zum Entwurf der neuen
PLC-Norm EN 50561
Der Entwurf ist zunächst schon formell inkorrekt, denn die mehrfach
verwendete Angabe "1,606 5 MHz" ist unklar. Nehmen wir also an, es soll "5 MHz" heißen:
Zeilen 201-203 besagen, dass in jedwedem Betriebszustand die vom PLC-Port ausgehenden unsymmetrischen Störemissionen zwischen
150 KHz und 5 MHz die Grenzwerte von Tabelle 1 nicht überschreiten dürfen.
Zeilen 204-208 besagen, dass wenn Benutzerdaten über den PLC-Port
gesendet werden die vom PLC-Port ausgehenden unsymmetrischen
Störemissionen zwischen 5 und 30 MHz die Grenzwerte von Tabelle 1 (und
das sind genau die Grenzwerte nach EN 55022) aber sehr wohl
überschreiten dürfen, sofern dabei nur in den "ausgeschlossenen
Frequenzbereichen" nach Tabelle A.1 (und dazu gehören die
Amateurfunk- und Flugfunkbänder) die Grenzwerte nach Tabelle 1
eingehalten werden.
Der Begriff "excluded" (ausgeschlossen) bedeutet also hier lediglich,
dass diese Frequenzbereiche von der ansonsten zugestandenen
ÜBERSCHREITUNG der Grenzwerte nach EN 55022 ausgeschlossen werden,
nicht jedoch von Störemissionen insgesamt. Trickreich !
Fazit:
Über die gesamte Kurzwelle werden die zulässigen Störemissionen
mindestens genau so hoch sein wie nach der momentan noch gültigen
EN 55022, in vielen Frequenzbereichen aber noch weit darüber liegen. Da
jedoch - obwohl von EN 55022 nicht vorgeschrieben - das Notchen der
Amateurfunkbänder
inzwischen ein de-Facto-Standard bei den
allermeisten Herstellern von Chip-Sets für PLC-Modems geworden ist mit
Notchtiefen von typisch ca. -35 dB, werden nach diesem
Entwurf innerhalb der Amateurfunkbänder ca. 35 dB oder 6 S-Stufen
höhere Störpegel gestattet als wir sie faktisch heute bei PLC-Störungen
haben.
Übrigens kann gar keine Rede davon sein, dass falls keine Benutzerdaten gesendet werden auch keine Störemissionen vorhanden sein
sollen, denn in Zeilen 211 bis 213 werden für diesen Fall zwischen 150 KHz und 30 MHz ebenfalls die Grenzwerte nach Tabelle 1
vorgeschrieben.
Wenn die verantwortlichen Herrschaften beim DARC auch nur einen Funken
Verantwortungsbewusstsein und Rückgrat haben, geben sie
jetzt ohne Zeitverzögerung und unnützes Taktieren zu, dass sie einen
gravierenden Fehler begangen haben. Ich erwarte, dass der DARC
umgehend die IARU Region-1 EMC WG darüber informiert und alles nur
mögliche tut um die entsprechenden NCs der CENELEC davon zu
überzeugen, diesen Entwurf abzulehnen. Die allermeisten Nationalen
Kommitees (NCs) werden aber bereits abgestimmt haben, denn die Frist
läuft am 2. November
aus !
Im Zusammenhang mit Normen möchte ich auch auf folgendes aufmerksam machen:
In der CQ-DL häufen sich in letzter Zeit Lobgesänge
auf die BNetzA, die in Störfällen Geräte stillgelegt hat weil "die
zulässigen Grenzwerte" überschritten wurden. Durch solche Meldungen
wird ganz im Sinne und entsprechend der gängigen Praxis der BNetzA der
Irrglaube verbreitet, im Falle eingehaltener Grenzwerte könne
gegen die Störung nicht vorgegangen werden. Tatsache ist, dass bei
Überschreitung irgendwelcher Normgrenzwerte die Geräte erst gar
nicht hätten auf den Markt kommen dürfen. Erzeugt ein Gerät "schädliche
Störungen" bei einem Funkdienst ist es elektromagnetisch
unverträglich, ganz gleich ob es die Grenzwerte irgendwelcher Normen
einhält oder nicht. Und diese "schädliche Störung" ist nicht
quantitativ
durch Grenzwerte, sondern rein qualitativ durch ihren Effekt auf den
Funkdienst definiert. Wenn eine Störung z.B. den Empfang eines
Rundfunksenders den ich hören möchte oder den Funkbetrieb mit einer
anderen Amateurfunkstelle "ernstlich beeinträchtigt, ihn behindert
oder wiederholt unterbricht", dann ist es eine "schädliche Störung"
gemäß den Begriffsbestimmungen der Konstitution der Internationalen
Fernmeldeunion, die durch ein Zustimmungsgesetz in Deutsches Recht
überführt wurde. Es wäre an der Zeit und hilfreich, die Funkamateure
über diesen Sachverhalt zu informieren und sie darin zu bestärken,
diese Position auch selbstbewusst gegenüber der BNetzA zu vertreten.
Falls diese unsägliche neue Norm EN 50561 in dieser Form kommt, können
wir Amateurfunk auf Kurzwelle vergessen - und ich werde den DARC
dafür mit verantwortlich machen ! Der DARC war ganz offensichtlich die
treibende Kraft dafür, dass die allermeisten Mitgliedsverbände
der IARU Region-1 ihren NCs dazu geraten haben, diesem Entwurf
zuzustimmen. Und das, obwohl der EMC-Gutachter der von der Europäischen
Kommission und von CENELEC beauftragt ist in diesen
Angelegenheiten zu beraten vorgetragen hat, dass dieser Entwurf nicht
die grundlegenden Anforderungen der EMC-Direktive erfüllt. CENELEC hat
dieses Expertenurteil ignoriert - der DARC auch, zum Schaden des
Amateurfunkdienstes ...
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Karl, DJ5IL
01. 10. 2012
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