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Remote-Betrieb von Amateurfunk-Stationen
    

Neue Technologien bieten auch für den Amateurfunkdienst neue Möglichkeiten.
Zunehmend kann man beiläufig im QSO erfahren das der QSO-Partner, dessen Stationsstandort über die BNetzA-Rufzeichensuche
bzw. QRZ.COM zu erfahren ist, sein Signal über Sender und Antennen abstrahlt, die nicht an dem dort gemeldeten Standort stehen.
Das Call selbst, oder ein Suffix-Zusatz, verrät leider nicht ob seine Station (+ Antenne) über Interface via Internet fernbedient wird.
Eine prima Sache für OPs die über diese Variante geografisch- und antennentechnisch optimale Standorte von Clubstationen nutzen, die fußläufig oder mit Fahrzeugen nur mühsam zu erreichen wären.
Oder für Funkamateure die keine Möglichkeit haben am eigenen Standort Antennenanlagen zu errichten und dennoch auf Kurzwelle am Amateurfunk teilnehmen möchten.

NEU: (siehe unten) Infos zur Novellierung der AfuV (September 2022) 
 

In DL bestehen aktuell folgende Regelungen für Conteste:
UKW:
Allgemeine Teilnahmebedingungen der DARC VHF-, UHF-, Mikrowellen-Wettbewerbe:
"Alle technischen und betrieblichen Einrichtungen einer Contest-Station müssen sich am selben Standort befinden."
Aus "Hinweise für Contest-Teilnehmer" (2. Standort):
"Alle technischen und betrieblichen Einrichtungen einer Contest-Station müssen sich innerhalb eines Kreises mit einem Durchmesser von 500m befinden. Der Operator gehört nicht zur Station."

Also Unbemannt und Fernbedient möglich!
KW:
Aus "Allgemeine DARC DX & HF-Contestregeln" vom 19. Mai 2014, Pkt. 3
Weitere ...(2):
"Alle im Contest benutzten Sender und Empfänger befinden sich am gleichen Standort.
Die zusätzliche Benutzung von ferngesteuerten Sendern oder Empfängern an anderen Standorten ist verboten."

Das Wort "zusätzliche" ist Erklärungsbedürftig.
Bedeutet das, eine Station darf Remote-Betrieb machen, wenn TX und RX am gleichen (Remote) Standort sind, aber keine ZUSÄTZLICHE Remote-Station (unter gleichem Call; anderes Band) von einem anderem Standort betreiben? Ergeben sich hieraus Auslegungsmöglichkeiten und Ausnahmen von den Regeln? 
Oder warum wird nicht, wie in "Ausnahmen und Ergänzungen der Regeln zum WAG-Contest", bestimmt:
"Im Contest genutzte Sender, Empfänger und Antennen müssen sich in einem Umkreis von 2 km Durchmesser befinden."
Auch außerhalb des Contestgeschehens trifft man auf Remote-Stationen, die sich nicht als Diese zu erkennen geben.
Man hört Stationen mit Prefixen aus Übersee die, zu eigentlich ausbreitungstechnisch unmöglichen Zeiten, mit großen Feldstärken europäische Stationen arbeiten.
Vermutlich sind es Remote-Stationen, die in Europa stehen und aus Übersee fernbedient werden.
International stehen schon jetzt die Veranstalter/Ausschreiber von Contesten und deren Auswerter in der Verantwortung.
PS:
Kürzlich tauchte in den DXClustern das Call 4X6TT/am/REM auf.
Der Rufzeicheninhaber bediente einen Laptop, wohl aus der Passagierkabine eines Luftfahrzeuges das auf dem Vorfeld des Kopenhagener Flughafens stand (Text: Operating Remote From Copenhagen Airport). 
Der TRX stand in Israel!

Neue DXCC-Regeln zu "Remote-Betrieb":
Die ARRL hat die DXCC-Regeln "optimiert", um die Anerkennung von abgesetzt arbeitenden Stationen zu erweitern.
Die Punkte 8 und 9 der bisherigen DXCC-Regeln wurden ergänzt. Punkt 11 neu formuliert.
Der zuvor bestehende Punkt 11 wird nun Punkt 12 und folgende wurden neu nummeriert.
So zählen Kontakte mit landbasierten abgesetzten Stationen weiterhin für das DXCC, jedoch muss sich der Standort des Betreibers nun nicht mehr zwingend in dem selben DXCC-Gebiet wie die Station befinden.

  Redaktion:
 
Und wie sieht es mit dem zu verwendendem Rufzeichen aus?
  Welches Call verwendet ein OP aus USA, der ein TRX-Equipment z.B. in DL via Internet fernbedient?
  Den Prefix einer bestehenden Remote-Station (z.B. Klubstation) mit DL-Call? Wer ist Verantwortlich?
  Das US-Call mit DL/ davor? Das DXCC müsste DL sein! Lässt er DL/weg und nennt nur das US-Call?
  Wie sind die rechtlichen Gegebenheiten der, aus dem Ausland betriebenen, Amateurfunkstationen?
  Da könnte man noch weiter spinnen um sich weitere (un)mögliche Remote-Varianten vorzustellen.
  In Contesten, für Diplomerwerb und das DXCC sollten fernbediente Stationen, aus einem anderen
  DXCC-Gebiet heraus arbeitend, nicht wertbar sein dürfe
n!
 
Diese Erweiterung der DXCC-Regeln sind, unserer Meinung nach, nicht zu Ende ge- und durchdacht.
  Es fehlt eine internationale Vereinbarung über das /r als Rufzeichenzusatz, wie /mm, /am oder /p.

                      Der, leider nicht bindende, IARU-Bandplan vom 01.06.2016 gibt Hinweise zum Remote-Betrieb:   

Weiter zu den modifizierten DXCC-Regeln:
„Es war schon immer ein für das DXCC zählendes QSO gestattet, wenn eine Station Remote von einem Kontrollpunkt in demselben DXCC betrieben wurde“, erklärte ARRL-Chef David Sumner, K1ZZ."
„Jetzt spielt der Standort des Operators der abgesetzten Station keine Rolle mehr. 
Der Betreiber könnte sich theoretisch auf der anderen Seite des Mondes befinden, wenn er es schafft, von dort aus eine Station auf der Erde ferngesteuert zu bedienen.“
Der DARC ergänzt in seiner Meldung zum Thema:
Nach wie vor müssen sich jedoch für die DXCC-Anerkennung alle Sender und Empfänger einer Station innerhalb eines 500-m-Radius befinden" (ohne Antennen).
Nach den alten Regeln galt:
Wenn eine Remote-Station von einem anderen DXCC aus betrieben wird, zählt der Kontakt nicht für das DXCC.


Lt. Entwurf der "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" (05.09.2022)
wird in eine novellierte AfuV in § 2 nach Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:
   

„6a. „Remote-Betrieb“ der unbesetzte, fernbediente Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle unter ununterbrochener, mittelbarer und vollständiger Kontrolle eines zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassenen Funkamateurs, einschließlich der Einstellung der für den Sende- und Empfangsbetrieb genutzten Frequenzen und Bestimmung von Zeitpunkt und Dauer der Amateurfunk-Aussendungen;“.

Und in § 11 nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 4 und 5 eingefügt:
     

„(4) Beim Remote-Betrieb einer Amateurfunkstelle nach § 13a ist dem personengebundenen Rufzeichen bei Sprachübertragungen das Wort „Remote“ und bei Telegrafieübertragungen oder digitalen Betriebsarten der Zusatz „/R“ anzufügen."
   
Im neu hinzugefügten § 13a werden die Bedingungen und Bestimmungen für einen Remote-Betrieb ausführlich beschrieben. (Siehe Link unten)

Weitere Infos zum Thema:
http://www.icomuk.co.uk/RC-28/IP-Remote-Control-System/Amateur_Radio_Ham_Base_Stations

http://www.radioarcala.com/?page_id=179
http://qrznow.com/mm-combine-by-remoteqth-com/
http://www.df3cb.com/remaud/
http://beta.remotehams.com/orb/Rcforb-Tuto-german.pdf
 
http://pignology.net/pigremote/
http://n7ng.wordpress.com/2014/03/05/remote-control-dxing-and-dxcc/

NEU:
http://www.qslonline.de/hk/download/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.pdf


DM2FDO
QSLonline

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