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    Quelle: www.mosfec.de                                                                                          Link: Petitionsseite EU-Parlament
   Anmerkung von QSLonline:
   Im Funk-Telegramm 1/2025 ist der Schriftverkehr mit der EU (Antrag und Zulassung) nachzulesen.
   In der Antragstellung von DO3XX steht leider auch mehrfach "Amateurfunker" statt Funkamateur.
   Ein offizielles Schreiben an die EU sollte doch den im AfuG und AfuV definierten Begriff enthalten.
   Kommt der Funkamateur DO3XX evtl. als Funkinteressierter aus der Funkanwendung CB-Funk?
   Ist da, auf seinem Weg in der Ausbildung zum Funkamateur, etwas versäumt worden?
   Es ist Zielrichtung seiner Petition, den Schwierigkeitsgrad der Prüfungsfragen für die Erlangung der
   Amateurfunkgenehmigung europaweit anzugleichen.
   Vielleicht sogar auf die, als Beispiel genannte, Afu-Prüfung in Österreich mit 3 mündlichen Fragen
   je Prüfungsteil für die Lizenz der CEPT-Klasse 1 zu reduzieren?
   Dem gegenüber stehen in einem weiteren Beispiel die 125 Fragen für die Klasse A in Deutschland.
   Der aktuelle deutsche Fragenkatalog mit 1570 Fragen wurde von DO3XX in Frage gestellt und als
   Benachteiligung deutscher Funkamateure gegenüber den ausländischen Kollegen und Verstoß
   gegen ein Gleichheitsgebot bezeichnet.
  
   Sollen durch Petitionsbefürworter Anforderungen an Amateurfunkgenehmigungen reduziert werden?
   Soll denn so künftig jeder Funkamateur in Europa einfacher zur höchsten Lizenzklasse kommen?
   Wenn man die Argumentation in der Petition so sehen will...

   
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30.12.2024  Beleidigungen betreffs Inhalt unserer Anmerkung, in eMails von DO3XX an unsere Redaktion, sind zur Kenntnis genommen.