Zur Hauptseite von QSLonline   Information                                  09.09.2014

Fataler Irrtum: Der /portable-Trick, um der "Selbstanzeige" zu entgehen?
- Missverständnisse und Risiken wg. falscher Auslegung des § 9 BEMFV -
  
Vor kurzem passiert... (Kurzfassung)
Der BNetzA wurde eine störende Beeinflussung des TV-Empfangs angezeigt.
Als Verursacher wurde, wie in diesen Fällen üblich, ein Funkamateur vermutet. 
Es kam in der Folge zum, zuvor angekündigten, Einsatz eines Messwagens der BNetzA mit zwei Messingenieuren.
Ergebnis: Die störende Beeinflussung wurde tatsächlich durch den Sendebetrieb der Amateurfunkstelle verursacht.
Es stellte sich heraus, dass der Funkamateur keine Selbstanzeige lt. BEMFV gefertigt hatte weil er der Meinung war
keine ortsfeste Funkanlage zu betreiben.
Das wäre auch in Ordnung, meinte er, weil er in den Funkverbindungen stets den Rufzeichenzusatz  " /p" verwende!

Seine Argumentation:
Seine Amateurfunkanlage würde er nur gelegentlich und an unterschiedlichen Orten betreiben.
Im Garten, auf der Terasse, im Keller oder auch im Dachgeschoss. Ohne eine feste Installation.
Der OM hatte nicht nur gegen die BEMFV verstoßen, er lief auch zudem Gefahr den nicht eben preiswerten Einsatz der Messingenieure und deren Technik, zu bezahlen.  
Es soll Funkamateure geben, die meinen durch Herunterregeln der möglichen Sendeleistung des TRX und Auswahl der jeweils verwendeten Antenne
, unterhalb der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP zu bleiben und so eine BEMFV-Selbstanzeige zu vermeiden.
Aber... 
Störungen
, die nachweislich von einer Amateurfunkanlage ausgehen, jedoch erst bei höherer Sendeleistung als 10 W EIRP auftreten, könnten als bewusster Verstoß gegen § 9 der BEMFV gesehen werden.
  
Dabei ist es relativ einfach mit Hilfe folgender PC-Programme eine Selbstanzeige für die BNetzA zu erstellen:
Watt 32 (DARC)
Programm:
http://www.df3xz.de/watt32.html
Anleitung:
http://www.df3xz.de/nuetzliches.html

Wattwächter (BNetzA)
Programm:
http://emf3.bundesnetzagentur.de/wattw%C3%A4chter.html
Musteranzeige (DM2BLE):
http://www.swschwedt.de/kunden/dm2ble/Wattwaechter/WattWaechter%20Musteranzeige.pdf

Übrigens...
Einige OPs funken gelegentlich vom Wochenendgrundstück, dem Dauercampingplatz oder einer zeitweise genutzten Zweitwohnung, in voller Überzeugung unter Call /p, weil sie die  Begriffsbestimmungen der BEMFV irrtümlich falsch interpretieren.
Sie meinen der derzeitige Standort wäre für sie nicht der feste Standort, weil dieser nicht in der Lizenzurkunde eingetragen ist.
Für den "ortsfesten Standort", am gemeldeten Wohnort, hätte man ja eine Anzeige lt. BEMFV gefertigt.
Ein Irrtum,wie sich nach logischer Auslegung des Verordnungstextes durch die BNetzA herausstellt.
  
QSLonline hat nachgefragt:
Nur wenn sich die (mit über 10 W EIRP sendende) Funkstelle tatsächlich in Bewegung, z.B. im fahrenden Auto (/m) befindet, wird keine Anzeige lt. BEMFV gefordert.


Auszug:
§ 2 Begriffsbestimmungen
       Im Sinne dieser Verordnung
1.    ist eine ortsfeste Funkanlage
eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt.
     
§ 4 Standortbescheinigung
(1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr darf nur betrieben werden, wenn für diesen Standort eine gültige Standortbescheinigung vorliegt.

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bemfv/gesamt.pdf


Anmerkung:
Für kurzzeitigen portable-Betrieb (z.B. SOTA, IOTA, MOTA, COTA-Aktivitäten im Strahlungsbereich ausserhalb von Wohngebieten) eine Selbsterklärung erstellen zu müssen ist völlig daneben, weil unsinnig und nicht kontrollierbar!
Hier sollte der Gesetzgeber/Verordnungsschreiber dringend Veränderungen vorsehen!
Die Existenz der BEMFV ist eine Tatsache. Egal ob sie sinnvoll ist, uns gefällt oder eben nicht!
D
as Erstellen einer "Selbst(erklärungs)anzeige" ist als ein Privileg für Teilnehmer am Amateurfunkdienst zu sehen.
Die Erstellung einer "Standortbescheinigung" (wie kommerzielle Funkdienste) wäre die schlechtere und kostspielige Alternative, den BEMFV-Bestimmungen zu entsprechen.


                                                               Zur QSLonline Startseite