Gibt es einen
Unterschied zwischen einem
Funkamateur
und einem Amateurfunker
?
Beide Begriffe werden für Funkinteressierte verwendet, die
"Funken"
in ihrer Freizeit,
als Hobby, ausüben. Sind alle diese Menschen eben nur "Hobbyfunker"
und daher auch
alle diese drei Begriffe variabel einsetzbar?
Die Definition "Hobbyfunker"
und "Amateurfunker" wird in den Medien,
manchmal
sogar von unbedarften Funkamateuren selbst (sicherlich in Unkenntnis),
benutzt und ist
keine Definition mit der
Funkinteressierte "nach aussen" eindeutig unterscheidbar sind!
Eine falsche Definition führt
dazu, das Fehlverhalten der Gruppe von Funkanwendern,
(CB-Funker, LPD/PMR/Freenet-Nutzer usw.) in den
Medien als von "Amateurfunkern" verursacht, schlimmstenfalls
sogar als Vergehen von "Funkamateuren" dargestellt wird.
Da hat doch einer von Denen den Flugfunk
gestört, ein Babyfon abgehört oder ein
Gerät mit seiner "Funkerei" beeinflusst!
In der Regel waren es Letztendlich keine
Funkamateure,
denn sie sind fachlich kompetent, verantwortungsbewusst und wissen
daher auch was sie
tun bzw. was sie nicht tun werden.
Worin liegt also der wichtige Unterschied in den Begriffsbestimmungen, um
eine klare
Abgrenzung per Definition zu erreichen. Hier in Kurzform die
eindeutigen Merkmale:
Amateurfunker:
Funkanwender, wie "CB-Funker"
und andere Laien auf funktechnischem
Gebiet, die als Gerätenutzer (Bediener) keinerlei Kenntnisse nachweisen
müssen. Sie dürfen auf CB-Funk, PMR/LPD- oder Freenetfrequenzen mit
kleinen Sendeleistungen (unter 10 Watt) untereinander kommunizieren.
Sie haben als "Hobbyfunker" keine
Rechte, aber auch keine Pflichten.
Funkamateure: Teilnehmer am Amateurfunkdienst
(lt. § 2 des Amateurfunkgesetzes)
"Im Sinne des Gesetzes ist:
1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses ..., der sich
mit
dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung ... befasst.
2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von
Funkamateuren untereinander
zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen
Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsak-
tionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; ..."
Ein Funkinteressierter
wird erst zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen, wenn er
eine fachliche Prüfung vor der zuständigen Behörde (BNetzA) abgelegt
und bestanden hat.
Er hat damit Kompetenz nachgewiesen, um Teilnehmer eines
Funkdienstes sein zu dürfen.
Der Begriff
Funkamateur entspringt klarer Definition im
deutschen Amateurfunkgesetz, der
daher auch im Gesetzestext durchgehend so verwendet wird.
Den Begriff "Amateurfunker"
wird man dort vergeblich suchen.
Auch im englischen (so auch der "Radio
Regulation" der ITU für Funkdienste) ist der Begriff
"Radioamateur" definiert. Im französischen Sprachraum
wird die Definition ebenso verwendet.
Weshalb, sollte man das "amateurhafte"
oder den Hobby-Begriff besonders hervorheben? Weil
man dafür nicht bezahlt wird? Weil man nicht Berufsbedingt funkt? Wie kann
man nur...
Sich als Funkamateur
bezeichnen zu dürfen, sollte uns durchaus ein bischen Stolz machen.
Die Verwendung, oder nicht Verwendung, dieser Definitionen als Wortklauberei
abzutun, ist
eines Funkamateurs unwürdig und zeugt nicht von fachlicher Kompetenz und
Selbstachtung.
DM2FDO
Siehe auch
Wikipedia (Amateurfunkdienst)
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