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BNetzA hat scheinbar kein Interesse an der Verfolgung von Schwarzfunkern

Seit mehr als einem Jahr wird von einer namentlich bekannten Person im Bereich Sinsheim/Baden regelmäßig
mit zum Teil unterschiedlichen, bereits vergebenen, Rufzeichen Funkbetrieb auf UKW durchgeführt.
Selbst lizensierte Funkamateure der benachbarten Ove, denen dieser Umstand bekannt ist, führen mit dieser
Person Funkverkehr durch. Anscheinend ist diesen OMs die Tatsache nicht bewusst, dass sie sich durch ihr Tun
ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. 
Neben mir haben weitere Zeugen bereits 2012 bei der BNetzA schriftlich Anzeige gegen diesen hier bekannten
Schwarzfunker erstattet.
Als sich Wochen später seitens der BNetzA noch nichts getan hatte, fragte ich bei dem zuständigen Sachbearbeiter 
nach, wie denn die Ermittlungen/Maßnahmen fortgeschritten seien. Ich bekam lediglich die Antwort, dass die in 
der Anzeige aufgeführten Zeugen für die BNetzA nicht relevant und für eine Beweisführung nicht akzeptiert würden! 
Es sei nur eine eigene Beweisführung durch die BNetzA möglich.
Das heißt, die Regulierungsbehörde muss den Täter auf frischer Tat ertappen.
Mich verwundert hier nur, dass bei anderen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Straßenverkehrsdelikten etc. Zeugen-
aussagen in die Beweisführung mit einfließen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht dies auch explizit vor.
Leider liegt die Zuständigkeit der Strafverfolgung seit Änderung des FAG zum TKG nun alleine bei der Regulierungs-
behörde, was u. a. den Tatbestandes des „Schwarzfunkens“ (Funkbetrieb ohne Frequenzzuteilung) von einer Straftat
leider zur OWi abgewertet hat.

Selbst eine Beschlagnahme bzw. der Einzug der verwendeten Funkanlage ist nicht mehr möglich.
Durch dieses Vorgehensweise der Regulierungsbehörde steht der „Schwarzfunkerei“ Tür und Tor offen.

Dies ist meines Erachtens für jeden lizensierten Funkamateur, der in teilweiser mühevoller Arbeit sein AFU-Genehmigung 
erworben hat, ein Schlag ins Gesicht.
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Veröffentlicht mit
freundlicher Genehmigung
von DF3IS am 17.09.2013

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Redaktion QSLonline