![]() |
|
BNetzA hat scheinbar kein Interesse an der Verfolgung von Schwarzfunkern
Seit mehr als einem
Jahr wird von einer namentlich bekannten Person im Bereich Sinsheim/Baden
regelmäßig
mit zum Teil unterschiedlichen, bereits vergebenen, Rufzeichen
Funkbetrieb auf UKW durchgeführt.
Selbst lizensierte
Funkamateure der benachbarten Ove, denen dieser Umstand bekannt ist, führen mit
dieser
Person Funkverkehr durch. Anscheinend ist diesen OMs die Tatsache nicht bewusst,
dass sie sich durch ihr Tun
ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen.
Neben mir haben
weitere Zeugen bereits 2012 bei der BNetzA schriftlich Anzeige gegen diesen hier bekannten
Schwarzfunker erstattet.
Als sich Wochen später seitens der BNetzA noch nichts getan hatte, fragte ich bei dem
zuständigen Sachbearbeiter
nach, wie denn die Ermittlungen/Maßnahmen
fortgeschritten seien. Ich bekam lediglich die Antwort, dass die in
der Anzeige aufgeführten Zeugen für die BNetzA nicht relevant und für eine Beweisführung
nicht akzeptiert würden!
Es sei nur eine
eigene Beweisführung durch die BNetzA möglich.
Das heißt, die Regulierungsbehörde muss
den Täter auf frischer Tat ertappen.
Mich verwundert hier
nur, dass bei anderen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Straßenverkehrsdelikten
etc. Zeugen-
aussagen in die
Beweisführung mit einfließen. Das
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht dies auch explizit vor.
Leider liegt die
Zuständigkeit der Strafverfolgung seit Änderung des FAG zum TKG nun alleine bei
der Regulierungs-
behörde, was u. a. den Tatbestandes des „Schwarzfunkens“ (Funkbetrieb ohne Frequenzzuteilung) von einer Straftat
leider zur OWi abgewertet hat.
Selbst eine
Beschlagnahme bzw. der Einzug der verwendeten Funkanlage ist nicht mehr
möglich.
Durch dieses Vorgehensweise der Regulierungsbehörde steht der
„Schwarzfunkerei“ Tür und Tor offen.
Dies ist meines
Erachtens für jeden lizensierten Funkamateur, der in teilweiser mühevoller
Arbeit sein AFU-Genehmigung
erworben hat, ein Schlag ins Gesicht.
__________________________________________________________________________________________________
Veröffentlicht
mit
freundlicher Genehmigung
von DF3IS am 17.09.2013
Editiert und HTML-Formatiert:
Redaktion QSLonline