"Amateur Radio Parity Act" (H.R. 1301) |
Am 13.
September 2016
hat das
US-Representantenhaus ein
Gesetz
gebilligt das die Situation
der US-Funkamateure,
in Bezug auf Antennenanlagen, verbessern soll. Von Gemeindebehörden, Eigentümervereinigungen oder von örtlichen Nachbarschaftsverbänden (Neighborhoods) kann dann die Errichtung effektiver Antennenanlagen nicht mehr grundsätzlich verweigert werden. In dem, noch vom Senat zu beschließenden, Gesetz wird darauf hingewiesen, dass über 730.000 US-Funkamateure einen "fruchtbaren Boden" für die Ausbildung in moderner Kommunikation, Elektronik und Notfall-Kommunikation bilden, ohne den Steuerzahler zu belasten. Deshalb besteht besonderes staatliches Interesse an der Arbeit der Funkamateure. Leider haben deutsche Behörden dies wohl noch nicht erkannt oder erkennen wollen. Das Handeln von Gesetzgeber und BnetzA (Stichwort EMV-Gesetz) macht das deutlich. Ein "Antennenrecht", ähnlicher Art, gibt es für die Funkamateure in Deutschland nicht. In dem Zusammenhang muss an belastende Situationen, denen ein Funkamateur durch Amateurfunk-Hasser und Kommune im Ort Roßbach ausgesetzt war, erinnert werden. Weitere Infos dazu: Roßbach und Offener Brief (PDF) |
Quelle: ARRL |
Zurück zur QSLonline-Startseite